In unserer Praxis können Sie während der telefonischen Sprechzeiten (montags 12:45–13:35 Uhr und 14:00–14:50 Uhr) oder per E-Mail mit uns Kontakt aufnehmen und erste Fragen klären.

Leider gibt es oft Wartezeiten, bis eine regelmäßige Psychotherapie beginnen kann. Wir versuchen jedoch möglichst zeitnah eine Sprechstunde anzubieten. Bitte beachten sie, dass ein Sprechstundentermin leider nicht bedeutet, dass sie einen Therapieplatz bekommen. In der Sprechstunde geht es um eine erste diagnostische Klärung, Überlegungen zum Therapieverfahren und Tipps zum weiteren Vorgehen neben der Psychotherapie. Da Frau Aller und Frau Crott zusammen über einen Versorgungsauftrag verfügen, kann nur eine begrenzte Anzahl an Patient*innen aufgenommen werden.

Erstgespräch/ Sprechstunde

Ziel des Erstgesprächs ist es, einander kennen zu lernen und das Problem gemeinsam zu erfassen. Es wird geprüft, ob eine Psychotherapie in Ihrem Fall erforderlich und hilfreich ist und ob die Therapeutin für Ihre Symptomatik die richtíge Ansprechpartnerin ist. Von großer Wichtigkeit ist, dass Sie sich als Patient*in gut aufgehoben fühlen und glauben, im weiteren Therapieverlauf Vertrauen zu Ihrer Therapeutin aufbauen zu können. Sollte dies nicht der Fall sein, zögern Sie nicht, es anzusprechen – schließlich werden Sie und Ihre Therapeutin viel Zeit miteinander verbringen. Es können bis zu drei Sprechstunden von jeweils 50 Minuten stattfinden.

Probesitzungen (probatorische Sitzungen) – im Anschluss an die Sprechstunde

In den Probesitzungen besteht die Zeit, sich besser kennenzulernen, eine genaue Diagnose zu stellen und die Prognose abzuschätzen. Es werden gemeinsam die Vorgeschichte erhoben und die Ziele der Behandlung festgelegt. Im Regelfall entscheiden Patient*in und Therapeutin nach 2 Sitzungen (maximal 4 Sitzungen) gemeinsam, ob sie miteinander arbeiten.

Antrag bei den Krankenkassen

Für die Genehmigung einer Psychotherapie stellen Sie nach den Sprechstunden und den probatorischen Sitzungen einen Antrag bei der Krankenkasse. Für den Antrag wird ein Bericht Ihrer behandelnden Ärztin/ Ihres behandelnden Arztes (Konsiliarbericht) benötigt, den benötigten Vordruck stellen wir ihnen gerne bereit. Ihre Hausärztin/ Ihr Hausarzt oder Psychiater*in wird diesen dann für Sie ausfüllen.

Kosten

Die Kosten einer Psychotherapie werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Die Kosten für SelbstzahlerInnen teilen wir Ihnen gerne im Erstgespräch mit. Die Kosten einer Psychotherapie für privat versicherte PatientInnen werden mit dem regulären Satz der GOÄ Ziffern (2,3 -facher Satz) in Rechnung gestellt.

Psychotherapie und Dauer der Behandlung

Wenn der Antrag von den Krankenkassen genehmigt wurde, kann die Therapie beginnen. Eine Therapiesitzung dauert, wenn nicht anders vereinbart, 50 Minuten und findet wöchentlich statt. Die Stunden werden jeweils in „Paketen“ bei den Krankenkassen beantragt, welche sich wie folgt staffeln: Verhaltenstherapie: Kurzzeittherapie 1: 12 Stunden, Kurzzeittherapie 2: 12 Stunden (insgesamt 24 Stunden), Langzeittherapie: 36 Stunden (insgesamt 60 Stunden). Das normale Langzeitkontingent in der Verhaltenstherapie sind 60 Stunden. Für die Umwandlung einer Kurzzeit- in eine Langzeittherapie verfasst die Therapeutin einen Bericht, der von Gutachtern der Krankenkassen geprüft wird. Die persönlichen Daten werden dabei nur in anonymisierter Form weitergegeben. Ein Antrag von 60 auf die maximal möglichen 80 Stunden wird im Anschluss nur in Ausnahmefällen gewährt.

Privat versicherte PatientInnen

Oben genannte Informationen treffen ebenfalls auf die meisten privaten Versicherungen/Beihilfe zu. Dennoch gibt es je nach Versicherung Unterschiede bezüglich der Stundenkontingente und der Erstattung/Therapiesitzung. Ihre Versicherung kann ihnen diesbezüglich nähere Auskünfte geben und benötigte Vordrucke zur Antragstellung zusenden. Es können- wie auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung- bis zu drei Sprechstunden von jeweils 50 Minuten stattfinden (siehe Punkt Erstgespräch/Sprechstunde). In den Sprechstunden gibt es Zeit, diese Fragen zu klären und zu besprechen, welche Unterlagen benötigt werden- sie müssen vorab nichts in die Wege leiten.

Weitere Informationen über den Ablauf einer Psychotherapie finden Sie auf der Seite Psychotherapie – Schritt für Schritt des Vereins Psychologie und Gesundheit e.V..